Deutschland
Rechtliche Grundlage:
EEG – Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
in Kraft seit:
02/2000, letzte Novelle seit 01/2009
Förderung:
Freiflächenanlagen werden derzeit mit 28,43 ct/kWh gefördert. Die Degression für Freiflächenanlagen liegt bei 10% in 2010 sowie bei 9% ab 2011
Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10


