Märkte & Vergütungen

Deutschland

Rechtliche Grundlage:
EEG – Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien

in Kraft seit:
02/2000, letzte Novelle seit 01/2009

Förderung:
Freiflächenanlagen werden derzeit mit 28,43 ct/kWh gefördert. Die Degression für Freiflächenanlagen liegt bei 10% in 2010 sowie bei 9% ab 2011

Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10

Deutschland

Aktuelles:

Einspeisevergütung sinkt zum 1. Juli

23.02.2010: Die Spitzenvertreter der Regierungskoalition haben sich auf den künftigen Rahmen der Solarstromförderung geeinigt: Vom 1. Juli an soll die Vergütung für Aufdachanlagen um 16 Prozent sowie für Freiflächenanlagen auf Gewerbeland um 15 Prozent sinken. Die Vergütung für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen – zum Beispiel ehemalige Industriegebiete und Militärflächen – soll nur um 11 Prozent sinken. Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sollen künftig überhaupt nicht mehr gefördert werden. Zum Ausgleich werden Freiflächenanlagen jedoch auf Randstreifen an Autobahnen und Bahnstrecken zugelassen.

Quelle:Photon, www.photon.de

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

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