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Griechenland

Rechtliche Grundlage:
Gesetz über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und hocheffiziente Kraft-Wärme Kopplungen

in Kraft seit:
06/2006, unbefristete Laufzeit

Förderung:
PV-Anlagen bis 100 kWp

  • auf dem Festland 45 ct/kWh
  • auf den Inseln 50 ct/kWh

PV-Anlagen über 100 kWp

  • auf dem Festland 40 ct/kWh
  • auf den Inseln 45 ct/kWh

Aktuelles:
Für Ende Februar 2010 wird ein neuer Gesetzesentwurf erwartet. Dieser beinhaltet Änderungen in den Genehmigungsverfahren, vermutlich auch Änderungen der PV-Tarife.

Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10

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