Griechenland
Rechtliche Grundlage:
Gesetz über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und hocheffiziente Kraft-Wärme Kopplungen
in Kraft seit:
06/2006, unbefristete Laufzeit
Förderung:
PV-Anlagen bis 100 kWp
- auf dem Festland 45 ct/kWh
- auf den Inseln 50 ct/kWh
PV-Anlagen über 100 kWp
- auf dem Festland 40 ct/kWh
- auf den Inseln 45 ct/kWh
Aktuelles:
Für Ende Februar 2010 wird ein neuer Gesetzesentwurf erwartet. Dieser beinhaltet Änderungen in den Genehmigungsverfahren, vermutlich auch Änderungen der PV-Tarife.
Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10


