Spanien
Rechtliche Grundlage:
Einspeisegesetz (Régimen Especial) nach königlichem Dekret (Real Decreto) 1578/2008
in Kraft seit:
27/09/2008, unbefristete Laufzeit
Förderung:
Die Einspeisetarife werden quartalsweise angepasst. Sie werden auf Basis der jeweils vorhergehenden Ausschreibung mit Hilfe einer degressiven Methode berechnet.
1. Ausschreibung 2010 für Freiflächenanlagen: 28,10 ct/kWh
Aktuelles:
Es gibt eine jährliche Obergrenze. Das zulässige Grundausbauvolumen beträgt für Freiflächenanlagen 49,94 MW, für 2010 gibt es ein zusätzliches Ausbauvolumen von 60 MW.
Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10


