Frankreich
Rechtliche Grundlage:
Erlass vom 10. Juli 2006 über Einspeisebedingungen für Strom aus Solaranlagen
in Kraft seit:
aktuelle Regelung: 01/2010 bis 01/2012
Förderung:
Freiflächenanlagen werden wie folgt gefördert:
- 31,4 ct/kWh in Zentralfrankreich
- 40 ct/kWh in Korsika, den Überseedepartments, Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte
- Freiflächenanlagen über 250 kWp erhalten, je nach Department, zwischen 31,4 und 37,7 ct/kWh
Aktuelles:
Anträge, die im letzten Quartal 2009 eingereicht wurden, müssen für die aktuelle Regelung erneut gestellt werden
Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10


