Märkte & Vergütungen

Frankreich

Rechtliche Grundlage:
Erlass vom 10. Juli 2006 über Einspeisebedingungen für Strom aus Solaranlagen

in Kraft seit:
aktuelle Regelung: 01/2010 bis 01/2012

Förderung:
Freiflächenanlagen werden wie folgt gefördert:

  • 31,4 ct/kWh in Zentralfrankreich
  • 40 ct/kWh in Korsika, den Überseedepartments, Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte
  • Freiflächenanlagen über 250 kWp erhalten, je nach Department, zwischen 31,4 und 37,7 ct/kWh

Aktuelles:
Anträge, die im letzten Quartal 2009 eingereicht wurden, müssen für die aktuelle Regelung erneut gestellt werden

Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10

zurück