Märkte & Vergütungen

Bulgarien

Rechtliche Grundlage:
Gesetz über erneuerbare Energiequellen und Biobrennstoffe (Amtsblatt 49/2007)

in Kraft seit:
09/2006 bis 12/2015

Förderung:
Seit April 2009 gelten folgende Tarife für Strom aus Photovoltaikanlagen:

  • 42,08 ct/kWh für Anlagen bis 5 kWp
  • 38,35 ct/kWh für Anlagen über 5 kWp
    Es gibt keine formale Degression, die Tarif werden aber jährlich neu bestimmt.

Aktuelles:
Im März 2010 werden neue Einspeisetarife erwartet.
2009 wurde die Tariflaufzeit von 12 auf 25 Jahre erhöht.

Quelle: dena, www.dena.de
Stand 02/10

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